Rechtsanwalt Imanuel Schulz ( Sozialrecht )030 46606814

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Rechtsanwalt Imanuel Schulz ( Sozialrecht )030 46606814

von admin am 18.04.2023 12:19

Anwalt Sozialrecht – Rechtsberatung Hartz 4 Berlin
Anwalt Sozialrecht: Kostenlose Rechtsberatung vom Rechtsanwalt im Sozialrecht in Berlin

 

030 46606814
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Sie empfangen Hartz IV und haben ein Problem mit dem Jobcenter? Als Kanzlei Für Soziales Recht sind wir auf Fälle aus dem Sozialrecht / Hartz IV spezialisiert. Wir beschäftigen an unseren 6 Standorten in Berlin 15 auf das Sozialrecht spezialisierte Anwälte. Um unseren Mandaten bestmöglich helfen zu können, legen wir hohen Wert auf ständige Fortbildung, wie z.B. den Fachanwalt Für Sozialrecht.

Bei folgenden Fällen können wir Ihnen eine umgehende und kostenlose Rechtsberatung zusichern.

Sie wünschen die Überprüfung Ihres Hartz IV Bescheides, weil Sie glauben das dieser rechtswidrig ist?
Das Jobcenter fordert von Ihnen Geld zurück?
Das Jobcenter zahlt Ihre Leistungen nicht oder Sie haben eine Sanktion erhalten?
Ihre SGB II Leistungen werden vom Jobcenter nicht oder nicht vollständig bewilligt?
Sie erhalten vom Jobcenter nicht die volle Miete und/oder haben Mietschulden.

Was uns im Sozialrecht / Hartz IV auszeichnet
Wir haben Erfolg für unsere Mandaten: Wir gewinnen täglich Widersprüche, einstweilige Rechtsschutzverfahren und Klagen
Die Kanzlei Imanuel Schulz ist seit 11 Jahren spezialisiert auf den Hartz IV und Sozialrecht
Keine andere Kanzlei in Berlin reicht laut Informationen der Bild-Zeitung mehr Klagen ein. Dadurch haben wir Erfahrung und kennen und erkennen die Probleme in ihrem Fall.
Wir nutzen die Kontakte zum Sozialgericht und zu den Jobcentern mit der nötigen Distanz
15 Rechtsanwälte tauschen ihre Erfahrung aus
Garantiert kostenlose Rechtsberatung
Wir stellen Ihnen garantiert keine Rechnung, wenn wir Sie gegenüber dem Jobcenter im außergerichtlichen Widerspruchsverfahren vertreten:

Kostengarantie: Jeder Widerspruch, den wir für Sie einlegen, ist für Sie kostenlos, wenn Sie ALG II (Hartz IV) beziehen, kein oder geringes Einkommen beziehen. In diesem Fall nehmen wir den Fall nur auf Beratungshilfebasis (BerHG) an. Wir tragen das Risiko, Beratungshilfe bewilligt zu bekommen oder die Kosten vom Jobcenter zu erhalten. Vgl. Kosten im Sozialrecht...
Vertretung über Beratungs- und Prozesskostenhilfe (gerichtlich).

Kostenlose Beratung. In dringenden Angelegenheiten ist sofortige Terminvergabe möglich, auch ohne Beratungshilfeschein.
Keine Selbstbeteiligung in Höhe von 15 Euro im Rahmen der Beratungshilfe.
Wir beantragen in aussichtsreichen Fällen die Beratungshilfe für Sie, dann müssen Sie nicht zum Amtsgericht. Bitte fragen Sie uns.
Wir Informieren Sie jederzeit über alle Kostenfragen, damit Sie sicher sein können, dass Sie kein Kostenrisiko tragen.

 

Antworten Zuletzt bearbeitet am 04.03.2024 08:19.

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